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BERUFSBILDENDE SCHULEN III STADE              Tel: 04141 / 492 300                 E-Mail: verwaltung.gl@bbs3stade.de                Unsere Standorte

Ihre Anmeldung für einen Schulplatz an der BBS III Stade muss im Zeitraum vom 07.01. bis zum 20.02. eines Jahres erfolgen.
Unter BoB (Berufsschul-online-Bewerbungssystem) können Sie sich für einen Schulplatz an unserer Schule registrieren. 
 
Sie möchten sich für einen Fachbereich unserer Schule anmelden, wissen aber nicht, welchen Bildungsgang Sie auswählen müssen ? 
  • Gerne beraten/unterstützen wir Sie hierbei, rufen Sie uns an oder senden uns Ihre Anfrage an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 
 
Wie kann ich mich bei BoB anmelden?
  1. Zur Regristierung brauchen Sie nur eine eigene E-Mail-Adresse. Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier
  2. Sie haben den Anmeldezeitpunkt (20.02.) verpasst und das Portal ist bereits geschlossen? Rufen Sie uns an oder stellen eine Anfrage an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Wir prüfen, ob wir Ihnen einen Schulplatz in der gewünschten Schulform anbieten können. 
 
Sie sind Ausbildungsbetrieb und möchten Ihren zukünftigen Auszubildenden anmelden? 
Auch Ausbildungsbetriebe melden ihre Auszubildenden über BoB (Berufsschul-online-Bewerbungssystem) an. Alle wichtigen Informationen für Betriebe zur Anmeldung von Berufsschüler*innen erhalten Sie hier. Die Anmeldung von Berufsschüler*innen ist bis zum 31.07. eines Jahres möglich. 
 
Welche Unterlagen reiche ich für die Schulplatzanmeldung ein?
  • Halbjahreszeugnis bzw. Abschlusszeugnis der zur Zeit besuchten Schule
  • Schüler*innen berufsbildender Schulen zusätzlich das Abschluss-/Abgangszeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule
  • weitere Zeugnisse; z. B. Berufsschulabschlusszeugnis
  • tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf
  • Kopie des Ausweisdokumentes
  • Ggfs. Bescheinigungen über Sprachfeststellungsprüfungen / FSJ / Bundesfreiwilligendienst
  • Ggfs. Nachweise zur Sorgeberechtigung / Schweigepflichtsentbindungen
  • Anmeldungen für Berufsfachschulen mit beruflichem Abschluss (bspw. zweijährige Berufsfachschule Pflegeassistenz) benötigen keinen Beratungsnachweis der Argentur für Arbeit
Die Unterlagen sind in beglaubigter Form beizufügen oder die Originaldokumente mit Kopien vorzulegen.
 
Schüler*innen, die sich für eine Berufsfachschule und eine Fachoberschule, Klasse 11 anmelden, müssen ihrer Anmeldung einen Nachweis über eine Beratung bei der Agentur für Arbeit beifügen. Die Beratungen der Agentur für Arbeit werden i.d.R. durch die allgemeinbildenden Schulen organisiert.
 
Wann erhalte ich die Information, ob ich meinen gewünschten Schulplatz erhalten habe? 
Die Schulplatzvergaben in Vollzeitbildungsgängen werden i.d.R. zu den Osterferien eines Jahres vorgenommen. Sie werden schriftlich und über das Portal benachrichtigt. 
 

Das Sekretariat

Sekretariat Wiesenstraße, Frau Uelpenich 
Sekretariat Glückstädter Straße, Frau Peglau